Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Im Erbfall sehen sich die Erben neben der Abwicklung des Nachlasses häufig mit der Erfüllung erbschaftsteuerlicher Pflichten belastet. Dies beginnt bei der dem Nachlass zugehörigen Immobilie. Wir helfen bei der Erbschaftsteuererklärung.

Bei der Vermögensnachfolgegestaltung kommt erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen eine maßgebliche Bedeutung zu. Wir leisten anwaltliche Hilfe bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltung.

Folgende aktuelle Entscheidung halten wir für mitteilungswürdig: 

BFH, Urteil vom 18.07.2013, II R 35/11 zur steuerfreien Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten. Der BFH entschied zulasten des Steuerpflichtigen, dass ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG ist. Soweit das Gericht dabei vom Gesetzeswortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG abweicht, hält der BFH sein einschränkendes Verständnis aus verfassungsrechtlichen Gründen für geboten. Die Definition des Gesetzgebers setzt nicht voraus, dass sich der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute in dem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude befinden muss.